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   BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69   

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BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69 (https://dejure.org/1972,296)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1972 - VI C 20.69 (https://dejure.org/1972,296)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1972 - VI C 20.69 (https://dejure.org/1972,296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Berücksichtigung der Zeit eines den öffentlichen Belangen dienenden Urlaubs als ruhegehaltfähige Dienstzeit - Beurlaubung zur Teilnahme an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 291
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69
    Insoweit kann der Inhalt des unbestimmten Rechtsbegriffs der "öffentlichen Belange" im Sinne des § 111 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBG im Einzelfall maßgeblich mit geprägt und konkretisiert werden durch sachbezogene verwaltungspolitische Erwägungen, die ihrerseits - wie bei vergleichbaren Interessenlagen im Bereich des Beamtenrechts (vgl. BVerwGE 26, 65, 74; 31, 345 [358]) - nur einer beschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegen (in diesem Sinne insbesondere im Hinblick auf Begriffe wie "öffentliche Belange" vgl. Kellner in DÖV 1969, 309 [311, 312]; ferner zu dieser Problematik neuerdings Redeker in DÖV 1971, 757 ff.).
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64

    Rechtmäßigkeit einer verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69
    Insoweit kann der Inhalt des unbestimmten Rechtsbegriffs der "öffentlichen Belange" im Sinne des § 111 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBG im Einzelfall maßgeblich mit geprägt und konkretisiert werden durch sachbezogene verwaltungspolitische Erwägungen, die ihrerseits - wie bei vergleichbaren Interessenlagen im Bereich des Beamtenrechts (vgl. BVerwGE 26, 65, 74; 31, 345 [358]) - nur einer beschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegen (in diesem Sinne insbesondere im Hinblick auf Begriffe wie "öffentliche Belange" vgl. Kellner in DÖV 1969, 309 [311, 312]; ferner zu dieser Problematik neuerdings Redeker in DÖV 1971, 757 ff.).
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69
    Dieser Begriff erfüllt in den einzelnen Gesetzen nach der ihnen jeweils zugrundeliegenden Interessenlage eine unterschiedliche Funktion (vgl. z.B. BVerwGE 18, 247 zum Begriff der "öffentlichen Belange" im Bundesbaugesetz).
  • BVerwG, 15.04.1969 - II C 97.65

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei Wohnsitznahme des Beamten im Ausland

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69
    Daß die Auslegung einer beamtenrechtlichen Vorschrift in Ausnahmefällen gegen ihren Wortlaut im Hinblick auf die Treue- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn geboten sein kann, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. u.a. BVerwGE 32, 1; vgl. hierzu auch Oppenheimer in ZBR 1971, 189 [198]).
  • BVerwG, 15.01.1962 - VI C 42.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69
    Auch die Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge für die Verwendung im deutschen Auslandsschuldienst ist ein Beispiel für die Berücksichtigungsfähigkeit nach § 111 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBG (vgl. BVerwGE 13, 299 [301]).
  • BVerwG, 13.04.1964 - VI C 65.62
    Auszug aus BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69
    Es entspricht gerade auch im Beamtenrecht der besonderen Fürsorge- und Betreuungspflicht des Dienstherrn, dafür Sorge zu tragen, daß die Geltendmachung von Ansprüchen der Beamten nicht an Formalien scheitert (vgl. Urteil vom 13. April 1964 - BVerwG VI C 65.62 - [Buchholz 234 § 81 G 131 Nr. 5] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (vgl. Urteil vom 9. Februar 1972 - BVerwG 6 C 20.69 - BVerwGE 39, 291 ).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende

    16 Der Bedeutungsgehalt unbestimmter Rechtsbegriffe wie dienstlicher Belang, öffentliches Interesse und dienstlicher Grund ergibt sich aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (Urteile vom 9. Februar 1972 BVerwG 6 C 20.69 BVerwGE 39, 291 und vom 29. April 2004 BVerwG 2 C 21.03 Buchholz 237.95 § 88a SHLBG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 31.13

    Beamter; Postnachfolgeunternehmen; Vorruhestand; Zurruhesetzung; Bereich mit

    Der Bedeutungsgehalt unbestimmter Rechtsbegriffe wie etwa "dienstlicher Belang", "öffentliches Interesse" oder "dienstlicher Grund" erschließt sich aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Februar 1972 - 6 C 20.69 - BVerwGE 39, 291 , vom 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 und vom 30. März 2006 - 2 C 23.05 - DVBl 2006, 1191 ).
  • VGH Hessen, 16.09.2003 - 1 UE 217/03
    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob von der hier fehlenden schriftlichen Anerkennung abgesehen werden könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1972 - VI C 20.69 - BVerwGE 39, 291 = ZBR 1972, 210 [BVerwG 09.02.1972 - BVerwG VI C 20.69] ).

    Diesem beamtenversorgungsrechtlichen Funktionszusammenhang entspricht es, bei der Beurteilung, ob ausnahmsweise ein öffentlichen Belangen dienender und deshalb ruhegehaltfähiger Urlaub vorliegt, in erster Linie auf das dienstliche Interesse abzustellen, das sich aus den Aufgaben des Dienstherrn und den zu ihrer Erfüllung wahrzunehmenden Obliegenheiten des Beamten ergibt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1972 - VI C 20.69 - a.a.O.).

    Im Vordergrund stehen vielmehr eindeutig private Belange der Beamtinnen und Beamten (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Februar 1972 - VI C 20.69 - a.a.O. sowie vom 10. Mai 1984 - 2 C 65.81 - DVBl. 1984, 1216 = ZBR 1985, 22, [BVerwG 10.05.1984 - 2 C 65.81] jeweils m.w.N.; ebenso im Ergebnis Stegmüller/ Schmalhofer/Bauer, BeamtVG , Stand: August 1997, Erl. 13c 3 und 4.3 zu § 6; v. Roetteken/Rothländer, HBG, 7. Aufl., Rn. 117 zu § 85a HBG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11033/14

    Schulleiter; Teilzeitbeschäftigung nach dem Sabbat-Jahr Modell

    Sein materieller Sinngehalt und seine Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1972 - VI C 20.69 -, BVerwGE 39, 291 [296]; Urteil vom 29. April 2004, - 2 C 21/03 -, BVerwGE 120, 382 [384]).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 22.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (vgl. Urteil vom 9. Februar 1972 - BVerwG 6 C 20.69 - BVerwGE 39, 291 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2017 - 2 B 11273/17

    Zum Anspruch eines Beamten auf Hinausschieben seines Ruhestandes um ein Jahr

    Sein materieller Sinngehalt und seine Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1972 - VI C 20.69 -, BVerwGE 39, 291 [296]; Urteil vom 29. April 2004, - 2 C 21.03 -, BVerwGE 120, 382 [384]).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2009 - 4 S 2150/08

    Beurlaubung einer Lehrerin für Fortbildungsreise; dienstliche Interessen;

    Denn die Entscheidung, welche Anforderungen an die Qualifikation der Lehrkräfte zu stellen sind und, daraus folgend, welche Fortbildungen als notwendig angesehen werden und dem dienstlichen Interesse dienen, bestimmt in erster Linie der Dienstherr, dem insoweit, wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, ein verwaltungspolitischer Ermessensspielraum eingeräumt ist, der nur einer beschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt (BVerwG, Urteil vom 09.02.1972 - VI C 20.69 -, BVerwGE 39, 291).

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung begründet auch der Einwand der Klägerin, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 09.02.1972 - VI C 20.69 - (a.a.O.) bei der Prüfung des dienstlichen Interesses anders als das Verwaltungsgericht danach unterschieden, ob es sich um einen Normal- oder einen Ausnahmefall handle, und eine detaillierte Prüfung angestellt.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2007 - 4 S 1699/05

    Beamter; Teilzeitbeschäftigung; Ablehnung wegen Umfangs der begehrten

    Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O; Urteil vom 09.02.1972, BVerwGE 39, 291; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2006, a.a.O.).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81

    Hinausschiebung des für die Besoldung maßgeblichen Lebensalters eines Richters um

    Dabei kann offenbleiben, ob von der hier fehlenden schriftlichen Anerkennung abgesehen werden könnte (vgl. hierzu BVerwGE 39, 291 [BVerwG 09.02.1972 - VI C 20/69]).

    Die in der Revision der Klägerin vorgetragenen Erwägungen, wonach die Betreuung von Kleinkindern durch einen beruflich nicht oder nur teilweise belasteten Elternteil auch im Interesse der Gesellschaft liegt, rechtfertigen es nicht, von einem überwiegenden Interesse der Allgemeinheit (und deshalb von einem öffentlichen Belang) an dieser während der Beurlaubung ausgeübten Tätigkeit zu sprechen (vgl. auch Isensee, Die Besoldung der Beamten, Richter und Soldaten , § 31 BBesG, Anm. 2 sowie BVerwGE 39, 291 [BVerwG 09.02.1972 - VI C 20/69]; vgl. zur entsprechenden Regelung über die ruhegehaltfähige Dienstzeit in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des Beamtenversorgungsgesetzes - BeamtVG - bzw. vorher in § 111 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBG a.F.: Finger in Fürst, GKÖD I, Teil 3, 0 § 6 Rz. 70).

  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 86.83

    Soldatenversorgung - Ruhensregelung - Beschäftigung bei einer Gesellschaft des

  • VG Gelsenkirchen, 07.10.2010 - 3 K 1496/07

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Beurlaubung; Sonderurlaub; Partei; Parteivorsitz;

  • VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 263/04

    Beurlaubung unter Wegfall der Bezüge aus öffentlichen Belangen oder dienstlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1991 - 6 A 1862/88
  • VG München, 01.10.2009 - M 12 K 08.2111

    Anerkennung von Zeiten eines Sonderurlaubs als ruhegehaltsfähige Dienstzeit;

  • VG Berlin, 28.01.1994 - 5 A 33.91

    Genehmigung zur Ausübung der Nebentätigkeit einer Lehrerin während einer

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2019 - 4 S 934/18

    Beamtenrechtliche Versorgung; Berücksichtigung von Zeiten eines Urlaubs ohne

  • OVG Bremen, 19.12.2013 - 2 A 8/13

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Altersteilzeit im sogenannten

  • BVerwG, 13.11.1984 - 2 C 74.81

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Religionsgesellschaft - Johannische Kirche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - 1 A 3970/18

    Altersgeldfähige Dienstzeit; Wartezeit; Insichbeurlaubung; Beurlaubung im

  • VG Gelsenkirchen, 14.09.2018 - 3 K 4304/15

    Altersgeldgesetz; Wartezeit; Beurlaubung aus dienstlichen Interessen;

  • VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17.49

    Ablehnung der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung aus dienstlichen Gründen

  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 73.75

    Soldatenversorgung - Ruhegehaltsfähigkeit

  • VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17 49

    Ablehnung der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung aus dienstlichen Gründen

  • VG Hannover, 17.01.2008 - 2 A 4398/06

    Verringerung der gesetzlichen Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte

  • VG Schwerin, 07.06.2007 - 1 A 1272/05

    Anspruch des Beamten auf Bewilligung von Altersteilzeit und der Begriff des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1996 - 6 A 241/95

    Beurlaubung; Studienrätin; Ehemann als Beamter des Auswärtigen Dienst

  • VG Hannover, 17.01.2008 - 2 A 4394/06

    Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte

  • VG Düsseldorf, 10.10.2006 - 10 K 4011/05

    Beamtenrechtlicher Streit um die Bewilligung von Altersteilzeit in Form des

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1992 - 4 S 1961/91

    Zur Beurlaubung eines Beamten aus wichtigem persönlichen Anlaß (hier: Training

  • VG Hannover, 17.01.2008 - 2 A 6654/06

    Voraussetzungen zur Verringerung der Altersgrenze nach den niedersächsischen

  • BVerwG, 25.10.1973 - VI C 27.71

    Gewährung von Unterhaltsbeitrag für ehemaligen Landwirtschaftsrat - Rechtsstand

  • VG München, 25.03.2014 - M 5 K 13.1129

    Freistellung; Auslandsschuldienst

  • VG Frankfurt/Main, 09.09.2003 - 9 E 1239/02

    Doppelversorgung Sonderurlaub ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • VG Karlsruhe, 15.12.1997 - 12 K 4084/96

    Berücksichtigung der Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge als

  • VG Sigmaringen, 11.07.1994 - 7 K 649/93

    Bewilligung eines Leistungszuschlags nach § 8a Wehrsoldgesetz (WSG); Besoldung

  • VG Bremen, 12.09.2023 - 6 K 1042/21

    Erfahrungsstufe, Berücksichtigung einer Beurlaubung wegen öffentlicher Belange,

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